Leider kann man Unfälle nie ganz verhindern.
1. Jeder Unfall ist innerhalb einer Woche beim VfL auf den dort erhältlichen Unfallmeldebogen zu melden. Bitte den ausgefüllten Bogen nicht sofort zur Sporthilfe schicken, sondern bei uns in der Geschäftsstelle abgeben, damit eventuelle Fehler beim Ausfüllen korrigiert werden können. 2. Bei notwendiger ärztlicher Behandlung oder Krankenhausaufenthalt zahlt zuerst die Krankenkasse des Mitgliedes. Wird das Mitglied darüber hinaus belastet, bitte Rücksprache mit der Geschäftsstelle nehmen 3. Bei schweren Verletzungen mit Dauerfolgen muss unbedingt innerhalb von 13 Monaten nach dem Unfallereignis der Schaden von einem Gutachter der Sporthilfe untersucht werden. (Bitte der Geschäftsstelle melden) 4. Bei Autounfällen auf dem Weg zu einer ausgeschriebenen Veranstaltung bitte das Sondermeldeblatt bei der Geschäftsstelle anfordern. Ebenfalls bei Haftpflichtschäden. 5. Bei Verkehrsunfällen ist unabhängig von der Schwere des Schadens die Polizei hinzuzuziehen. Hierbei ist u.a. zu protokollieren, ob der Fahrer / die Fahrerin (keinen) Alkohol getrunken hat. 6. Die ausgefüllten Meldebögen sind der Geschäftsstelle zur Unterschrift und Abstempelung vorzulegen. Das erspart unnötigen doppelten Schriftverkehr. 7. Ist der Unfall durch ein schweres Foul verursacht worden, so ist der Spielbericht mit der Eintragung des Schiedsrichters dem Meldebogen beizufügen. Die Versicherung kann dann wegen fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Körperverletzung gegen den Verursacher vorgehen. |